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Erstattungsmöglichkeiten

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Erstattungsmöglichkeiten Bodensee:

Buchinger Wilhelmi ist eine Fachklinik für medi­zinische Vorsorge und Rehabilitation mit einem Versorgungsvertrag mit allen Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach § 111 SGB V für den Indikationsbereich Stoffwechselerkran kungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 2, Metabolisches Syndrom). Damit können alle gesetzlich Versicherten mit einer entsprechenden Diagnose eine Behand­lung in unserer Klinik in Anspruch nehmen, sofern die gesetzliche Krankenkasse für die Reha­Maßnah­me prinzipiell zuständig ist.

Die schriftliche Zusage Ihrer Krankenkasse muss 21 Tage vor Ihrer Anreise bei uns vorliegen. Andernfalls erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.

Die Klinik erfüllt die Voraussetzungen des § 6 (2) BVO nach Buchstabe a), d.h. sie führt besondere Heilbe­handlungen (z.B. mit Mitteln der physikalischen Therapie – Bäder, Bestrahlungen etc. – oder durch besondere Formen der Ernährung) durch und verfügt über die dafür erforderlichen Einrichtungen und Pflegepersonen.

Eine ärztliche Betreuung ist ständig gewährleistet, die Behandlungen werden durch einen dafür vorgebildeten Arzt oder nach seinen Weisungen vorgenommen. Die Therapien sind medizinisch begründeten Beschränkungen unterworfen. Die Klinik untersteht der Aufsicht des zuständigen Gesundheitsamtes (§ 47 der Dritten Durchführungs­VO zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 30.03.1935 – RGS.NW S.7); es werden nur Personen aufgenommen, die einer stationären Behandlung bedürfen.

Daneben sind wir beihilfefähig nach den Bestim­mungen der Beihilfeverordnung und erfüllen die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V. Die Beihilfestellen in den einzelnen Bundesländern beteiligen sich in unterschiedlichem Maße an den Kosten.

Sämtliche Leistungen werden nach Haustarifen in Rechnung gestellt. Eine Rechnungserstellung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) von ärztlichen und medizinisch therapeutischen Leistungen sowie ärztlich verordneten individuellen Therapiemaß­nahmen ist nicht möglich.

Bei den privaten Krankenkassen sind wir überwie­gend als „Sanatorium“ eingestuft. Hier werden die Aufenthaltskosten nur dann übernommen, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen ist. Ärztliche und diagnostische Leistungen werden in der Regel erstattet. In jedem Fall benötigen Sie vor Antritt Ihres Aufenthalts die schriftliche Kosten­zusage Ihrer privaten Krankenversicherung.

Darüber hinaus empfehlen wir die Anforderung eines sogenannten Leistungskatalogs bei der entsprechenden Beihilfestelle/Krankenkasse. Sämtliche Leistungen werden nach Haustarifen in Rechnung gestellt. Eine Rechnungserstellung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) von ärztlichen und medizinisch therapeutischen Leistungen sowie ärztlich verordneten individuellen Therapiemaßnah­men ist nicht möglich.

Als Privatklinik unterliegen einzelne Leistungen unseres Hauses der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird von den privaten Kostenträgern und der Beihilfe überwiegend nicht erstattet.

Die in den Arrangements beschriebenen Therapie voucher sind für gesetzlich-versicherte Patienten nicht enthalten.

Erstattungsmöglichkeiten Marbella:

Auf Wunsch wird eine separate Rechnung über medizinische Leistungen für Ihre Privatversicherung ausgestellt.