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AGB und Klinikordnung Bodensee

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über eine stationäre Behandlung sowie alle für den Gast/Patienten/die Patientin erbrachten weiteren Leistungen der Klinik.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes/Patienten/der Patientin enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Klinik ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

II. Vertragsabschluss

1. Zusammen mit unserem schriftlichen Angebot erhalten Sie ein Anmeldeformular. Zur Annahme dieses Angebots bedarf es einer Anzahlung in Höhe von 2.000 € und die Rücksendung des ausgefüllten Anmeldeformulares. Damit ist Ihre Buchung garantiert und Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung.

2. Es bedarf einer schriftlichen Stornierung, um den Vertrag wirksam zu annullieren.

3. Besucher:innen und Begleitpersonen können nach Abstimmung mit der Reservierungsabteilung der Klinik und nach Verfügbarkeit von Zimmern bis zu 2 Nächte untergebracht werden.
Ab der 3. Nacht gelten sie als Gäste/Patient:innen, und es werden die allgemeinen Tarife in Anrechnung gebracht. Ebenso wird dann die Konsultation eines Arztes/einer Ärztin obligatorisch.

4. Pro Aufenthalt kann nur ein Arrangement gebucht werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus einem Arrangement werden nicht erstattet. Einzelne Inhalte der Arrangements sind nicht veränderbar.

III. Storno/Rücktritt

1. Die Stornogebühren sind wie folgt festgelegt:
Der Gast/Patient/die Patientin kann seine bzw. ihre Buchung bis zu 21 Tage vor dem Anreisetermin ausschließlich schriftlich stornieren oder ändern, ohne dass ihm bzw. ihr Kosten entstehen. Bei einer kurzfristigen Buchung 1 Tag nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.

Danach wird dem Gast/Patienten/der Patientin folgende Stornogebühr in Rechnung gestellt:

I: 20 bis 14 Tage vor Anreise:   1.000 €

II: 13 bis 7 Tage vor Anreise:    1.500 €

III: ab dem 7. Tag vor Anreise:  2.000 €

Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes, bei verspäteter Anreise oder bei Nichtantritt der Kur wird der ursprünglich gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt.

2. Bei Nichtbeachtung der Klinikordnung ist Buchinger Wilhelmi am Bodensee berechtigt, die Behandlung auf Kosten des Gastes/Patienten/der Patientin abzubrechen.

3. Termine für Einzeltherapien müssen vom Gast/Patienten/von der Patientin bis 12.00 Uhr des Vortags abgesagt werden, danach werden sie in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme.

4. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden nicht rückvergütet.

IV. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Mit unserem schriftlichen Angebot weisen wir Ihnen den Gesamtpreis für Ihr gewünschtes Arrangement in der Klinik aus. Zur Annahme dieses Angebots bedarf es einer Anzahlung in Höhe von 2.000 €. Sollte nach Ablauf der Angebotsfrist keine Anzahlung in Höhe von 2.000 € bei uns eingegangen sein, wird der Aufenthalt storniert.

2. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Sollte der Betrag bei Ihrer Anreise noch nicht bei uns eingegangen sein, ist er am Anreisetag zu begleichen.

3. Bei der Anreise ist eine Kreditkarte als Garantie zu hinterlegen.

4. Die Rechnung ist vor Abreise zu begleichen.

5. Sämtliche Leistungen werden nach unserem aktuell gültigen Leistungskatalog in Rechnung gestellt. Frühere Tarife und Bestimmungen sind ungültig. Änderungen behalten wir uns vor.

6. Einzelne Arrangementinhalte können nicht verändert oder erstattet werden.

7. Der überwiegende Teil der Preise versteht sich als Inklusivpreis. Die Preise, die der Mehrwertsteuer unterliegen, werden automatisch angepasst, sollte der zugrunde liegende Mehrwertsteuersatz geändert werden.

8. Befindet sich zwischen Buchung und Aufenthalt ein Jahreswechsel, können sich Preisänderungen ergeben.

9. Bei stationären Behandlungen unter Inanspruchnahme von Leistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers sowie das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldeformular der Klinik spätestens 21 Tage vor Antritt der Behandlung schriftlich vorliegen. Andernfalls erfolgen die stationäre Aufnahme und die spätere Abrechnung entsprechend den Konditionen für Selbstzahler:innen.

10. Die Abrechnung nach den in dieser Preisliste genannten Tarifen erfolgt auch dann direkt mit dem Gast/Patienten/der Patientin, wenn die Rechnung der Beihilfe oder einer privaten Krankenversicherung zur Erstattung vorgelegt wird.

11. Um die ordnungsgemäße Durchführung einer stationären Heilbehandlung zu gewährleisten, behält sich die Klinik vor, auf Kosten des Gastes/Patienten/der Patientin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu verpflichten, sollte durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin oder die Klinikleitung eine entsprechende Notwendigkeit festgestellt werden.

 

V. An-/Abreise

1. Der Gast/Patient/die Patientin erhält ein Zimmer in der von ihm bzw. ihr gebuchten Kategorie. Er/sie hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer.

2. Gebuchte Zimmer stehen den Gästen/Patient:innen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

3. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben, andernfalls wird dieser Tag zusätzlich berechnet.

4. Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie für alle sonstigen Änderungen des gebuchten Arrangements ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Meist ist dies nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels und nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt möglich.

5. Bei Gästen/Patient:innen, die zum ersten Mal in der Klinik aufgenommen werden, wird die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses sowie einer gültigen Kreditkarte bei der Anreise erbeten.

 

VI. Mitgebrachte Gegenstände/Haftung

1. Buchinger Wilhelmi am Bodensee kann für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Schmuck, Dokumente und Bargeld, keine Haftung übernehmen. Die Klinik empfiehlt, von der Nutzung des Möbelsafes im Zimmer Gebrauch zu machen.

2. Die Benutzung des Parkhauses und der PKW-Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot, sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch bei den Wanderungen und in den Gäste-/Patient:innenzimmern. Die Gäste/Patient:innen tragen in ihren Zimmern die Verantwortung dafür, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollte ein Gast/Patient/eine Patientin hiergegen verstoßen, ist die Klinik berechtigt, ihm/ihr eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250 € zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Gastes/Patienten/der Patientin im Zimmer rauchen. Dem Gast/Patienten/der Patientin bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei den Rauchmeldern handelt es sich um hochempfindliche Spezialrauchmelder, die sowohl Zigaretten- als auch Pfeifentabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Im Falle eines Rauchalarms werden sämtliche Kosten für die Evakuierung und den Feuerwehreinsatz sowie die Folgekosten dem/der Verursacher:in in Rechnung gestellt.
Eine Raucher:innenecke befindet sich auf dem Parkdeck.

 

VII. Schlussbestimmungen

1. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Überlingen am Bodensee.

2. Gerichtsstand ist Überlingen am Bodensee.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Klinikordnung Bodensee

An einem Ort der Ruhe und Entspannung – wie bei Buchinger Wilhelmi – sind Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft und eine gewisse Ordnung unerlässlich für das Zusammenleben und den Erfolg der Behandlung.

1.  Aus medizinischen Gründen sind während des Fastens bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Um die notwendige Mittags- und Nachtruhe aller Gäste/Patient:innen zu gewährleisten, bitten wir Sie, von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr alle Anrufe in den standardmäßig eingerichteten persönlichen Sprachspeicher (Voicebox) umzuleiten. Anrufe nach draußen sind jedoch jederzeit möglich, auch während der Ruhezeiten. Um 23.00 Uhr werden alle Außentüren geschlossen.

2. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Klinikgelände und bei Ausflügen sowie Wanderungen nicht gestattet. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon ist ausschließlich in Ihrem eigenen Zimmer bei geschlossenen Fenstern erlaubt (damit Ihre Nachbar:innen nicht gestört werden). Wir bitten Sie bei Ihrer Anreise um die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung.

3. Da die Reaktionsfähigkeit während des Heilfastens vereinzelt beeinträchtigt sein kann, sollten einige Aktivitäten (z. B. Schwimmen in offenen Gewässern, Reiten, Autofahren) nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt erfolgen.

4. Sollten Sie sich über Nacht nicht in unserer Klinik aufhalten oder über mehrere Tage fernbleiben wollen, ist die Zustimmung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes erforderlich.

5. Das Mindestalter für eine Behandlung bei Buchinger Wilhelmi ist 18 Jahre. Ab dem Alter von 16 Jahren ist nach Rücksprache mit der Direktion und unseren Ärzt:innen ausnahmsweise eine Behandlung möglich, sofern die bzw. der betreffende Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anreist. Eine Heilfastentherapie ist unter 18 Jahren nicht möglich.

6. Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch bei den Wanderungen und in den Gäste-/Patient:innenzimmern. Die Gäste/Patient:innen tragen in ihren Zimmern die Verantwortung dafür, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Eine Raucher:innenecke befindet sich auf dem Parkdeck.

7. Wir bitten Sie, im Salon und im Restaurant weder in Sportbekleidung noch im Bademantel zu erscheinen. Im Bereich des Schwimmbads ist europäische Badebekleidung (Bikini, Badeanzug, Badehose) erwünscht. Aus medizinischen Gründen bevorzugen wir bei körperlicher Bewegung (z. B. Gymnastik, Wanderungen) leichte Sportbekleidung (z. B. einen Trainingsanzug). Die Verhüllung des Gesichts (Gesichtsschleier) ist bei Buchinger Wilhelmi nicht erwünscht.

8. Beim Fasten wird unser Geruchssinn hochempfindlich: Künstliche Parfums (alle handelsüblichen Parfums bestehen heute aus synthetischen Essenzmolekülen) können Fastende extrem stören – auch solche Parfums, die wir sonst sehr mögen. Deswegen bitten wir Sie, während der Gruppenangebote sowohl in den Gemeinschafts- und den Gymnastikräumen als auch auf den Wanderungen auf Parfum zu verzichten.

9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

10. Unsere Klinik befindet sich auf einem abschüssigen Gelände und ist daher für Aufenthalte gehbehinderter oder auf den Rollstuhl angewiesener Gäste/Patient:innen nur bedingt geeignet.

11. Die Einhaltung der in der Klinikordnung zusammengefassten Regeln und Gebote ist für den Erfolg einer Behandlung bei Buchinger Wilhelmi von entscheidender Bedeutung. Das gilt auch für die Anweisungen der medizinischen, pflegerischen und anderen leitenden Mitarbeitenden.

12. Sollte wiederholt gegen diese Hausregeln verstoßen bzw. sollten entsprechende Anweisungen nicht befolgt werden, behält sich die Leitung der Klinik das Recht vor, den Aufenthalt zu beenden. Der entstandene Schaden wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Wir bitten Sie, diese Bedingungen für einen Aufenthalt bei Buchinger Wilhelmi nochmals sorgfältig zu lesen.
Mit der Reservierungsbestätigung haben Sie unsere Klinikordnung erhalten. Wir setzen voraus, dass Sie diese Regeln durch Ihre Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung anerkennen.