Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über eine stationäre Behandlung sowie alle durch Buchinger Wilhelmi erbrachten weiteren Leistungen.
2. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Buchinger Wilhelmi ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Zusammen mit einem schriftlichen Angebot wird ein Anmeldeformular und eine Anzahlungsaufforderung von Buchinger Wilhelmi versendet. Nach Rücksendung des Anmeldeformulars und geleisteter Anzahlung, kommt der Vertrag durch die Zusendung der Reservierungsbestätigung durch Buchinger Wilhelmi zustande.
2. BesucherInnen und Begleitpersonen können nach Abstimmung mit der Reservierungsabteilung von Buchinger Wilhelmi und nach Verfügbarkeit von Zimmern bis zu 2 Nächte untergebracht werden.
Ab der 3. Nacht gelten sie als PatientInnen, und es werden die allgemeinen Tarife in Anrechnung gebracht. Ebenso wird dann die Konsultation eines Arztes/einer Ärztin obligatorisch.
3. Pro Aufenthalt kann nur ein Arrangement gebucht werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus einem Arrangement werden nicht erstattet. Einzelne Inhalte der Arrangements sind nicht veränderbar.
III. Storno/Rücktritt
1. Eine Stornierung des Aufenthaltes kann ausschließlich schriftlich erfolgen.
2. Im Fall einer Stornierung oder Änderung der Buchung ist Buchinger Wilhelmi berechtigt folgende Gebühren in Rechnung zu stellen:
I: Ab 90 bis 31 Tage vor Anreisetermin 20 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Arrangementpreises.
II: Bis zu 14 Tage vor Anreisetermin 40 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Arrangementpreises.
III: Bis zu 7 Tage vor Anreisetermin 80 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Arrangementpreises.
IV: Bei weniger als 7 Tage vor Anreisetermin, verspäteter Anreise oder Nichtantritt des Aufenthaltes 100 % des Arrangementpreises.
3. Bei Nichtbeachtung der Klinikordnung ist Buchinger Wilhelmi berechtigt, die Behandlung auf Kosten der PatientInnen abzubrechen.
4. Termine für Einzeltherapien müssen bis 12.00 Uhr des Vortages abgesagt werden, danach werden sie in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme.
5. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden nicht rückvergütet
IV. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Im Zuge des Buchungsprozesses ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird im schriftlichen Angebot ausgewiesen.
2. Der Restbetrag des Arrangementpreises ist spätestens drei Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Sollte der Betrag bis zur Anreise noch nicht bei Buchinger Wilhelmi eingegangen sein, ist er bei Anreise zu begleichen.
3. Bei Anreise ist eine Kreditkarte als Garantie zu hinterlegen.
4. Die Rechnung ist vor Abreise zu begleichen.
5. Sämtliche Leistungen werden gemäß dem aktuell gültigen Leistungskatalog von Buchinger Wilhelmi in Rechnung gestellt. Frühere Tarife und Bestimmungen verlieren ihre Gültigkeit. Änderungen sind vorbehalten.
6. Der überwiegende Teil der Preise versteht sich als Inklusivpreise. Bei Änderung des zugrundeliegenden Mehrwertsteuersatzes erfolgt eine automatische Anpassung der betroffenen Preise.
7. Befindet sich zwischen Buchung und Aufenthalt ein Jahreswechsel können sich Preisänderungen ergeben.
8. Bei stationären Behandlungen unter Inanspruchnahme von Leistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers sowie das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldeformular von Buchinger Wilhelmi, spätestens 21 Tage vor Antritt der Behandlung, schriftlich vorliegen. Andernfalls erfolgen die stationäre Aufnahme und die spätere Abrechnung entsprechend den Konditionen für Selbstzahler:innen.
9. Die Abrechnung nach den in der Preisliste genannten Tarifen erfolgt auch dann direkt mit den PatientInnen, wenn die Rechnung der Beihilfe oder einer privaten Krankenversicherung zur Erstattung vorgelegt wird.
10. Um die ordnungsgemäße Durchführung einer stationären Heilbehandlung zu gewährleisten, behält sich Buchinger Wilhelmi vor, auf Kosten der Patienten:innen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu verpflichten, sollte durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin oder die Klinikleitung eine entsprechende Notwendigkeit festgestellt werden.
11. Eine Abrechnung nach GOÄ ist nicht möglich.
V. An-/Abreise
1. Es wird ein Zimmer in der gebuchten Zimmerkategorie garantiert, es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer.
2. Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
3. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben, andernfalls wird dieser Tag zusätzlich berechnet.
4. Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie für alle sonstigen Änderungen des gebuchten Arrangements ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren.
5. Bei Anreise wird die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses sowie einer gültigen Kreditkarte erbeten.
VI. Mitgebrachte Gegenstände/Haftung
1. Buchinger Wilhelmi kann für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Schmuck, Dokumente und Bargeld, keine Haftung übernehmen. Buchinger Wilhelmi empfiehlt von der Nutzung des Möbelsafes im Zimmer Gebrauch zu machen.
2. Die Benutzung des Parkhauses und der Pkw-Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot, sowohl auf dem gesamten Klinikgelände, als auch bei den Wanderungen und in den Patientenzimmern. Ebenso gilt ein Verbot für das Benutzen von E-Zigaretten o.ä.. Eine Raucherecke befindet sich auf dem Parkdeck.
PatientInnen tragen in ihren Zimmern die Verantwortung dafür, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollten PatientInnen hiergegen verstoßen, ist die Klinik berechtigt, ihm/ihr eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 500 € zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der PatientInnen im Zimmer rauchen. Den PatientInnen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei den Rauchmeldern handelt es sich um hochempfindliche Spezialrauchmelder, die sowohl Zigaretten- als auch Pfeifentabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Im Falle eines Rauchalarms werden sämtliche Kosten für die Evakuierung und den Feuerwehreinsatz sowie die Folgekosten dem/der Verursacher:in in Rechnung gestellt.
4. Das Entzünden von offenem Feuer (z. B. Kerzen o.ä.) ist im Klinikgebäude verboten.
5. Das Benutzen von Smart Devices, insbesondere von Smart Glasses, ist auf dem gesamten Klinikgelände nicht gewünscht. Buchinger Wilhelmi behält sich das Recht vor unerwünschte Aufnahmen zu untersagen.
VII. Schlussbestimmungen
1. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Überlingen am Bodensee.
2. Gerichtsstand ist Überlingen am Bodensee.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Klinikordnung Bodensee
An einem Ort der Ruhe und Entspannung – wie bei Buchinger Wilhelmi – sind Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft und eine gewisse Ordnung unerlässlich für das Zusammenleben und den Erfolg der Behandlung.
1. Aus medizinischen Gründen sind während des Fastens bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Um die notwendige Mittags- und Nachtruhe aller Gäste/PatientInnen zu gewährleisten, bitten wir Sie, von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr alle Anrufe in den standardmäßig eingerichteten persönlichen Sprachspeicher (Voicebox) umzuleiten. Anrufe nach draußen sind jedoch jederzeit möglich, auch während der Ruhezeiten. Um 23.00 Uhr werden alle Außentüren geschlossen.
2. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Klinikgelände und bei Ausflügen sowie Wanderungen nicht gestattet. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon ist ausschließlich in Ihrem eigenen Zimmer bei geschlossenen Fenstern erlaubt (damit Ihre Nachbar:innen nicht gestört werden). Wir bitten Sie bei Ihrer Anreise um die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung.
3. Da die Reaktionsfähigkeit während des Heilfastens vereinzelt beeinträchtigt sein kann, sollten einige Aktivitäten (z. B. Schwimmen in offenen Gewässern, Reiten, Autofahren) nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt erfolgen.
4. Sollten Sie sich über Nacht nicht in unserer Klinik aufhalten oder über mehrere Tage fernbleiben wollen, ist die Zustimmung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes erforderlich.
5. Das Mindestalter für eine Behandlung bei Buchinger Wilhelmi ist 18 Jahre. Ab dem Alter von 16 Jahren ist nach Rücksprache mit der Direktion und unseren Ärzt:innen ausnahmsweise eine Behandlung möglich, sofern die bzw. der betreffende Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anreist. Eine Heilfastentherapie ist unter 18 Jahren nicht möglich.
6. Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch bei den Wanderungen und in den Gäste-/PatientInnenzimmern. Die Gäste/PatientInnen tragen in ihren Zimmern die Verantwortung dafür, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Eine Raucher:innenecke befindet sich auf dem Parkdeck.
7. Wir bitten Sie, im Salon und im Restaurant weder in Sportbekleidung noch im Bademantel zu erscheinen. Im Bereich des Schwimmbads ist europäische Badebekleidung (Bikini, Badeanzug, Badehose) erwünscht. Aus medizinischen Gründen bevorzugen wir bei körperlicher Bewegung (z. B. Gymnastik, Wanderungen) leichte Sportbekleidung (z. B. einen Trainingsanzug). Die Verhüllung des Gesichts (Gesichtsschleier) ist bei Buchinger Wilhelmi nicht erwünscht.
8. Beim Fasten wird unser Geruchssinn hochempfindlich: Künstliche Parfums (alle handelsüblichen Parfums bestehen heute aus synthetischen Essenzmolekülen) können Fastende extrem stören – auch solche Parfums, die wir sonst sehr mögen. Deswegen bitten wir Sie, während der Gruppenangebote sowohl in den Gemeinschafts- und den Gymnastikräumen als auch auf den Wanderungen auf Parfum zu verzichten.
9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
10. Unsere Klinik befindet sich auf einem abschüssigen Gelände und ist daher für Aufenthalte gehbehinderter oder auf den Rollstuhl angewiesener Gäste/PatientInnen nur bedingt geeignet.
11. Die Einhaltung der in der Klinikordnung zusammengefassten Regeln und Gebote ist für den Erfolg einer Behandlung bei Buchinger Wilhelmi von entscheidender Bedeutung. Das gilt auch für die Anweisungen der medizinischen, pflegerischen und anderen leitenden Mitarbeitenden.
12. Sollte wiederholt gegen diese Hausregeln verstoßen bzw. sollten entsprechende Anweisungen nicht befolgt werden, behält sich die Leitung der Klinik das Recht vor, den Aufenthalt zu beenden. Der entstandene Schaden wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie, diese Bedingungen für einen Aufenthalt bei Buchinger Wilhelmi nochmals sorgfältig zu lesen.
Mit der Reservierungsbestätigung haben Sie unsere Klinikordnung erhalten. Wir setzen voraus, dass Sie diese Regeln durch Ihre Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung anerkennen.