Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über eine stationäre Behandlung sowie alle für den Gast/Patient erbrachten weiteren Leistungen der Klinik.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes/Patienten enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Klinik ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Durch die Zusendung unserer Reservierungsbestätigung ist die Buchung rechtskräftig.
2. Es bedarf einer schriftlichen Stornierung, um den Vertrag wirksam zu annullieren. Bei einer kurzfristigen Buchung 1 Tag nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.
3. Besucher und Begleitpersonen können nach Abstimmung mit der Reservierungsabteilung der Klinik und nach Verfügbarkeit von Zimmern bis zu 3 Nächte untergebracht werden.
Ab der 4. Nacht gelten sie als Gäste/Patienten, und es werden die allgemeinen Tarife in Anrechnung gebracht. Ebenso wird dann die Konsultation eines Arztes/Ärztin obligatorisch.
4. Pro Aufenthalt kann nur ein Arrangement gebucht werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus einem Arrangement werden nicht erstattet. Einzelne Inhalte der Arrangements sind nicht veränderbar.
III. Storno/Rücktritt
1. Die Storno-Gebühren sind wie folgt festgelegt:
Der Gast/Patient kann seine Buchung bis zu 21 Tage vor dem Anreisetermin ausschließlich schriftlich stornieren oder ändern, ohne dass ihm etwaige Kosten entstehen.
Bei einer kurzfristigen Buchung 1 Tag nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.
Danach wird dem Gast/Patient folgende Stornogebühr
in Rechnung gestellt:
I: 20 bis 14 Tage vor Anreise = 750 €
II: 13 bis 7 Tage vor Anreise = 1.000 €
III: ab dem 7. Tag vor Anreise = 1.500 €
Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes oder bei verspäteter Anreise wird der ursprünglich gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt.
2. Bei Nichtbeachtung der Klinikordnung ist Buchinger Wilhelmi am Bodensee berechtigt, die Behandlung auf Kosten des Gastes/Patienten abzubrechen.
3. Termine für Einzeltherapien müssen vom Gast/Patient bis 12.00 Uhr des Vortages abgesagt werden, danach werden sie in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme.
4. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden nicht rückvergütet.
IV. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Mit unserem schriftlichen Angebot weisen wir Ihnen den Gesamtpreis für Ihr gewünschtes Arrangement in der Klinik aus. Zur Annahme dieses Angebots bedarf es einer Anzahlung in Höhe von 2.000 €. Damit ist Ihre Buchung garantiert. Sollte nach Ablauf der Angebotsfrist keine Anzahlung in Höhe von 2.000 € bei uns eingegangen sein, wird der Aufenthalt storniert.
2. Der Restbetrag zum Arrangementpreis ist spätestens 3 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Sollte der Betrag bei Anreise noch nicht bei uns eingegangen sein, ist dieser bei Anreise zu begleichen.
3. Bei Anreise ist eine Kreditkarte als Garantie zu hinterlegen.
4. Die Rechnung ist vor Abreise zu begleichen.
5. Sämtliche Leistungen werden nach unserem aktuell gültigen Leistungskatalog in Rechnung gestellt. Frühere Tarife und Bestimmungen werden ungültig. Änderungen behalten wir uns vor.
6. Einzelne Arrangementinhalte können nicht verändert oder erstattet werden.
7. Der überwiegende Teil der Preise versteht sich als Inklusiv-Preis. Die Preise, die der Mehrwertsteuer unterliegen, werden automatisch angepasst, sollte der zugrunde liegende Mehrwertsteuersatz geändert werden.
8. Bitte beachten Sie, dass bei Buchungen über den Jahreswechsel sich die Preise verändern können.
9. Bei stationären Behandlungen unter Inanspruchnahme von Leistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers sowie das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldeformular spätestens 21 Tage vor Antritt der Behandlung in der Klinik schriftlich vorliegen. Andernfalls erfolgen die stationäre Aufnahme und die spätere Abrechnung als Selbstzahler.
10. Die Abrechnung nach den in dieser Preisliste genannten Tarifen erfolgt auch dann direkt mit dem Gast/Patienten, wenn die Rechnung der Beihilfe oder einer privaten Krankenversicherung zur Erstattung vorgelegt wird.
11. Um eine ordnungsgemäße Durchführung einer stationären Heilbehandlung zu gewährleisten, behält sich die Klinik vor, auf Kosten des Gastes/Patienten einen Dolmetscher zu verpflichten, sollte durch den behandelnden Arzt/Ärztin oder die Klinikleitung eine entsprechende Notwendigkeit festgestellt werden.
V. An-/Abreise
1. Der Gast/Patient erhält die von ihm gebuchte Zimmerkategorie. Er hat keinen Anspruch auf bestimmte Zimmernummern.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast/Patient am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bei gewünschter Anreise vor 16.00 Uhr berechnet die Klinik einen Tagessatz zusätzlich.
3. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben, andernfalls wird dieser Tag zusätzlich berechnet.
4. Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie alle sonstigen Änderungen zum gebuchten Aufenthalt ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Meist ist dies nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich und nach Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt.
5. Bei Gästen/Patienten, die das erste Mal in der Klinik aufgenommen werden, wird bei Anreise der gültige Personalausweis/Reisepass sowie die Vorlage einer gültigen Kreditkarte erbeten.
VI. Mitgebrachte Gegenstände/Haftung
1. Buchinger Wilhelmi am Bodensee kann für eingebrachte Gegenstände, insbesondere für Schmuck, Dokumente und Bargeld, keine Haftung übernehmen. Die Klinik empfiehlt, von der Nutzung des Möbelsafes im Zimmer Gebrauch zu machen.
2. Die Benutzung des Parkhauses und der PKW-Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot, sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch bei den Wanderungen und in den Gast-/Patientenzimmern. Der Gast/Patient des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollte der Gast/Patient hiergegen verstoßen, ist die Klinik berechtigt, dem Gast/Patient gegenüber eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250 € zu berechnen.
Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder in fahrlässiger Weise zu vertretenden Unkenntnis des Gastes/Patienten im Zimmer rauchen. Dem Gast/Patient bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei den Rauchmeldern handelt es sich um hochempfindliche Spezial-Rauchmelder, die sowohl Zigaretten als auch Tabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Im Falle eines Alarms durch Rauch werden sämtliche Kosten für die Evakuierung, Feuerwehreinsatz sowie die Folgekosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Eine Raucherecke befindet sich auf dem Parkdeck.
VII. Schlussbestimmungen
1. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Überlingen am Bodensee.
2. Gerichtsstand ist Überlingen am Bodensee.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Klinikordnung Bodensee
An einem Ort der Ruhe und Entspannung – wie bei Buchinger Wilhelmi – sind Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft und eine gewisse Ordnung unerlässlich für das Zusammenleben und den Erfolg der Behandlung.
1. Aus medizinischer Sicht sind während des Fastens bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Um die notwendige Mittags- und Nachtruhe aller Gäste/Patienten zu gewährleisten, bitten wir Sie, von 12.00 – 14.00 Uhr und von 23.00 – 7.00 Uhr alle Anrufe in den standardmäßig eingerichteten persönlichen Sprachspeicher (Voicebox) umzuleiten. Anrufe nach draußen sind jedoch jederzeit möglich, auch während der Ruhezeiten.
Um 23.00 Uhr werden alle Außentüren geschlossen.
2. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Klinikgelände und bei Ausflügen sowie Wanderungen nicht gestattet. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon ist ausschließlich in Ihrem eigenen Zimmer bei geschlossenen Fenstern erlaubt (damit Ihre Nachbarn nicht gestört werden). Wir bitten Sie bei Ihrer Anreise um Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung.
3. Da die Reaktionsfähigkeit während des Heilfastens in vereinzelten Fällen beeinträchtigt sein kann, können einige Tätigkeiten (z.B. das Schwimmen in offenen Gewässern, Reiten, Autofahren) nur bedingt durchgeführt werden. Sie sollten daher nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt ausgeführt werden.
4. Sollte sich ein Gast/Patient über Nacht nicht in unserer Klinik aufhalten oder über Tage hinweg fernbleiben wollen, ist die Zustimmung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes erforderlich.
5. Das Mindestalter für eine Behandlung bei Buchinger Wilhelmi ist 18 Jahre. Ausnahmsweise in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist eine Behandlung ab dem Alter von 16 Jahren nach vorheriger Rücksprache mit der Direktion und unseren Ärzten/Ärztinnen möglich.
6. Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot, sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch bei den Wanderungen und in den Gast-/Patientenzimmern. Der Gast/Patient des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird.
Eine Raucherecke befindet sich auf dem Parkdeck.
7. Wir bitten Sie, im Salon und im Speisesaal keine Sportbekleidung oder Bademäntel zu tragen.
Im Bereich des Schwimmbads bitten wir Sie, europäische Badebekleidung (Bikini, Badeanzug, Badehose) zu tragen.
Aus medizinischen Gründen bevorzugen wir bei körperlicher Bewegung (z.B. Gymnastik, Wanderungen) leichte Sportbekleidung (z.B. Trainingsanzug).
Die Verhüllung des Gesichts (Gesichtsschleier) ist bei Buchinger Wilhelmi nicht erwünscht.
8. Im Fasten wird unser Geruchssinn hochempfindlich: künstliche Parfums (alle bestehen heute aus synthetischen Essenzmolekülen) können Fastende extrem stören. Auch solche Parfums, die wir sonst sehr mögen.
Deswegen bitten wir Sie, während gemeinsam stattfindender Gruppenangebote auf Parfum in den Gemeinschafts- sowie Gymnastikräumen als auch auf den Wanderungen möglichst zu verzichten.
9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
10. Unsere Klinik befindet sich auf einem abschüssigen Gelände und ist daher für Aufenthalte von gehbehinderten oder auf den Rollstuhl angewiesene Gäste/Patienten nur bedingt geeignet.
11. Die Einhaltung der in der Klinikordnung zusammengefass-
ten Regeln und Gebote sind für den Erfolg einer Behandlung bei Buchinger Wilhelmi von entscheidender Bedeutung. Das gilt auch für die Anweisungen der medizinischen, pflegerischen und anderen leitenden Mitarbeitenden.
12. Sollte wiederholt gegen diese Hausregeln verstoßen oder entsprechende Anweisungen nicht befolgt werden, behält sich die Leitung der Klinik das Recht vor, den Aufenthalt zu beenden. Der entstandene Schaden wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie, diese Bedingungen für einen Aufenthalt bei Buchinger Wilhelmi sorgfältig zu lesen.
Mit der Reservierungsbestätigung setzen wir voraus, dass Sie diese Regeln anerkennen. Wir bitten Sie bei Ihrer Anreise um Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung.