Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Leistungen/Preise
1. Der Aufenthalt bei Buchinger Wilhelmi setzt die Kenntnis und Annahme der Preise und der Klinikordnung durch den Patienten voraus.
2. Die Mehrwertsteuer ist in allen unseren Preisen inbegriffen. Von unseren Ärzten verordnete medizinische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei.
3. Die Klinik behält sich vor, die Preise, selbstverständlich nach vorheriger Bekanntgabe, zu ändern. Alle bisher gültigen Preise werden durch die vorliegende Preisliste ersetzt.
4. Unsere Preise schließen keine Medikamente ein.
II. Vertragsabschluss / Storno/ Änderung der Aufenthaltsdaten
1. a) Für eine Reservierung sind eine Anzahlung von 2.000 € pro Person und ein ausgefülltes Buchungsformular erforderlich. Bei Buchungen von mehr als 4 Wochen wird ein Aufschlag von 500 € pro Woche auf den vorgenannten Wert berechnet. Bei der Buchung einer Penthouse-Suite beträgt die Anzahlung 4.000 € pro Person. Die Zahlung kann durch Eingabe der Daten einer gültigen Kreditkarte über den Link erfolgen, den wir Ihnen von der Reservierungsabteilung zusenden werden.
b) Beim Check-in verpflichtet sich der Patient, innerhalb der ersten 3 Tage 100 % des Aufenthaltspreises zu begleichen.
c) Die Rechnung ist spätestens am Tag vor der Abreise mit den Zusatzleistungen zu begleichen.
2. a) Reservierungen können bis 31 Tage vor dem Anreisetermin ausschließlich schriftlich storniert werden, wobei die Anzahlung vollständig zurückerstattet wird.
b) Bei späterer Stornierung oder Umbuchung wird die Vorauszahlung in Rechnung gestellt:
Von 31–14 Tagen vor der Ankunft = 50 % der Vorauszahlung
Von 14–7 Tagen vor der Ankunft = 75 % der Vorauszahlung
Weniger als 7 Tage vor der Ankunft = 100 % der Vorauszahlung
c) Eine kurzfristige Reservierung, maximal 7 Tage vor Ankunft, kann nur schriftlich und bei Rückerstattung der vollen Anzahlung bis einen Tag nach der Reservierungs- bestätigung storniert werden. Sollte die Stornierung später erfolgen, wird die volle Anzahlung einbehalten.
3. Änderungen in letzter Minute:
a) Sollten Sie kurzfristiger als 7 Tage vor dem reservierten Termin Ihre Anreise verzögern, berechnen wir Ihnen eine Entschädigungsgebühr von 2 Tagen.
b) Sollten Sie kurzfristiger als 7 Tage vor dem neu geplanten Termin Ihre Abreise vorverlegen, berechnen wir Ihnen eine Entschädigungsgebühr von 2 Tagen.
4. Wir behalten uns das Recht vor, den Preis der während Ihres Aufenthaltes gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen, und zwar auch dann, wenn bei der Reservierungs-bestätigung ein anderer Preis angegeben wurde.
5. Die Reservierungsbestätigung sichert dem Patienten vor seiner Anreise die Aufnahme zu. Die Entscheidung über die endgültige Therapieform bleibt der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung vorbehalten. Im Zweifelsfalle setzen Sie sich bitte mit der ärztlichen Leitung in Verbindung.
6. Personen mit einem Aufenthalt von weniger als 5 Nächten gelten als im Haus untergebrachte Besucher. Die ärztliche Aufnahmeuntersuchung ist in den für sie in Frage kommen-den Tarifen nicht enthalten. Personen mit 5 oder mehr Nächten Aufenthalt gelten als Patienten. Für sie werden die allgemeinen Tarife angewandt, da die ärztliche Aufnahmeuntersuchung in ihrem Falle verbindlich ist.
7. Einzeltermine müssen spätestens am Tag vor dem Termin (Montag – Freitag bis 15 Uhr, Wochenende und Feiertage bis 13:30 Uhr) im Planungsbüro storniert werden, andernfalls werden sie in Rechnung gestellt.
8. Nicht in Anspruch genommene Anwendungen und Mahlzeiten können nicht rückvergütet werden.
9. Um eine ordnungsgemässe Durchführung einer stationären Heilbehandlung zu gewährleisten, behält sich die Klinik vor, auf Kosten des Patienten einen Dolmetscher zu verpflichten, sollte durch den behandelnden Arzt oder die Klinikleitung eine entsprechende Notwendigkeit festgestellt werden.
10. Sollte der Patient/die Patientin den Wunsch äußern, vorzugsweise von einem männlichen Mitarbeiter/einer weiblichen Mitarbeiterin behandelt zu werden, entsprechen wir diesem Wunsch wenn nur irgend möglich, können jedoch nicht garantieren, dass dies immer der Fall sein kann.
11. Für längere Behandlungen, Beratungen und Kochkurse erhöhen sich die Preise entsprechend.
12. Bitte beachten Sie, dass bei Buchungen über den Jahreswechsel sich die Preise verändern können.
III. An- und Abreise
1. Der Patient erhält die von ihm gebuchte Zimmerkategorie. Aus organisatorischen Gründen können wir eine bestimmte Zimmernummer nicht garantieren.
2. An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Es ist am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu räumen.
3. Änderungen der reservierten Zeiten und Verlängerungen über die gebuchte Zeit hinaus sind nur nach Absprache mit der Reservierung und vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich.
IV. Mitgebrachte Gegenstände / Haftung
1. Alle Zimmer verfügen über einen Safe, dessen Inhalt bis zu 3.000 € versichert ist.
2. Die Klinik haftet nicht für Fahrzeuge auf dem Klinikparkplatz und deren Inhalt, sowie für zur Aufbewahrung hinterlassene Gegenstände oder Kleidungsstücke.
V. Zahlungsmöglichkeiten
Kreditkarten
(American Express, Mastercard, Visa)
Banküberweisung:
Bitte senden Sie den Überweisungsbeleg an reservas@buchinger-wilhelmi.es
Bankinter
IBAN: ES 06 0128 7727 60 0102363323
SWIFT CODE (BIC): BKBKESMM Bankinter / Marbella
Konto-Nr. 0128 / 7727 / 60 / 0102363323
Bar
Gäste mit Wohnort in Spanien:
nur bei Rechnungsbeträgen unter 1.000 €
Gäste mit Wohnort im Ausland:
nur bei Rechnungsbeträgen unter 10.000 €
VI. Mitgebrachte Gegenstände/Haftung
- Buchinger Wilhelmi übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Schmuck, Dokumente und Bargeld. Buchinger Wilhelmi empfiehlt von der Nutzung des Safes im Zimmer Gebrauch zu machen.
- Bei Buchinger Wilhelmi besteht ein striktes Rauch-und Alkoholverbot auf dem gesamten Klinikgelände, bei den Wanderungen und in den Patient:innenzimmern. Ebenso gilt ein Verbot für das Benutzen von E-Zigaretten o.ä. Eine Raucherecke befindet sich auf dem Parkdeck.
VII. Schlussbestimmungen
- Zahlungs- und Erfüllungsort ist Marbella, Málaga.
- Gerichtsstand ist Marbella, Málaga.
- Es gilt das Recht des Königsreichs Spanien.
Klinikordnung Marbella
Wir bitten Sie, die folgenden Bedingungen für einen Aufenthalt bei Buchinger Wilhelmi sorgfältig zu lesen.
Mit der Reservierungsbestätigung setzen wir voraus, dass Sie diese Regeln anerkennen. Es ist notwendig, dass Sie bei Ihrer Anreise eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.
1. Aus medizinischer Sicht sind während des Fastens bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Um die notwendige Mittags- und Nachtruhe aller Patienten zu gewährleisten, bitten wir Sie, von 13.30 – 15.15 Uhr und von 22.00 – 08.00 Uhr Rücksicht walten zu lassen (Türen schließen, telefonieren, duschen usw). Um 24 Uhr werden alle Außentüren sowie die Eingangspforte geschlossen. Der Sicherheitsdienst ermöglicht Ihnen den Zutritt zu Fuß bis 02:00 Uhr.
2. Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Klinikgelände, bei Ausflügen sowie Wanderungen nicht gestattet. In Ihrem eigenen Zimmer bei geschlossenen Fenstern ist das Telefonieren erlaubt (damit Ihre Nachbarn nicht gestört werden). Im Speisesaal, Salon und im Therapiebereich
sind Smartphones untersagt.
3. Da die Reaktionsfähigkeit während des Heilfastens in vereinzelten Fällen beeinträchtigt sein kann, können einige Tätigkeiten (z.B. das Schwimmen in offenen Gewässern, Reiten, Autofahren) nur bedingt durchgeführt werden. Sie sollten daher nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ausgeführt werden.
4. Sollte sich ein Patient über Nacht ohne Absprache mit dem Arzt oder der Oberschwester außerhalb der Klinik aufhalten oder für Tage der Klinik fernbleiben, behalten wir uns vor, die Behandlung – gegebenenfalls kostenpflichtig – abzubrechen.
5. Das Mindestalter für eine Behandlung bei Buchinger Wilhelmi ist 18 Jahre. Ausnahmsweise ist eine Behandlung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ab dem Alter von 16 Jahren nach vorheriger Rücksprache mit der Direktion und unseren Ärzten möglich.
6. Bei uns besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Der Verzehr von Speisen außerhalb des Ernährungsplanes ist ebenfalls untersagt. Dies gilt sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch auf den Wanderungen und in den Patientenzimmern.
7. Die Verhüllung des Gesichts (Gesichtsschleier) ist bei Buchinger Wilhelmi nicht erwünscht. Eine Identifikation und vollständige medizinische Untersuchung muss gewährleistet werden. Im Bäder- und Poolbereich ist ausschließlich schnell trocknende Badebekleidung aus Spandex oder Lycra erlaubt. Wir bitten Sie des weiteren, im Speisesaal zum Mittag- und Abendessen keinen Bademantel zu tragen.
8. Das Schwimmbad ist von 09:30 Uhr bis Sonnenuntergang geöffnet. Für die Überwachung des Schwimmbades durch einen Bademeister gelten die festgesetzten Winter- und Sommerzeitpläne. Die Benutzung des Schwimmbades außerhalb dieses Zeitplanes sowie die der Sauna zu allen Zeiten erfolgt auf Verantwortung des Patienten.
9. Im Fasten wird unser Geruchssinn hochempfindlich: künstliche Parfums (alle bestehen heute aus synthetischen Essensmolekülen) können Fastende extrem stören. Auch solche Parfums, die wir sonst sehr mögen. Deswegen bitten wir Sie, während gemeinsam stattfindender Gruppenangebote auf Parfum in den Gemeinschafts- sowie Gymnastikräumen als auch auf den Wanderungen möglichst zu verzichten.
10. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
11. Die Betreuung bei Ausflügen und Wanderungen kann nur für die Patienten gewährleistet werden, die bei der Gruppe bzw. der Begleitperson bleiben.
12. Wir bitten Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Rollstuhlbenutzer, zu beachten, dass unsere Gartenwege und weitere Einrichtungen nur bedingt ihren Bedürfnissen entsprechen mögen.
13. Externe Leistungen können in der Klinik nicht in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für das eigene Zimmer.
14. Es ist untersagt, Fotos zu machen und Videos zu erstellen, auf denen andere Personen ohne deren Einwilligung erscheinen.
15. Auswärtiger Besuch kann in der Klinik von 9.00 bis 22.00 Uhr gestattet werden.
16. Die Einhaltung der in der Klinikordnung zusammengefassten Regeln und Gebote ist für den Erfolg eines Aufenthaltes bei uns von entscheidender Bedeutung. Das gilt auch für die Anweisungen der medizinischen, pflegerischen und anderen leitenden Mitarbeitenden.
17. Sollte wiederholt gegen diese Hausregeln verstoßen oder sollten entsprechende Anweisungen nicht befolgt werden, behält sich die Leitung der Klinik das Recht vor, die Behandlung abzubrechen. Die Kosten hat der Patient zu tragen.